Aktuelles PATIENTENINFORMATION ZUM JAHRESWECHSEL 2009 Verehrte Patientinnen und Patienten, der Gesetzgeber hat mit Beginn des Jahres 2009 eine neue Honorarabrechnung im kassenärztlichen Bereich vorgeschrieben. Es gibt ab dem 01.01.2009 keine Honorarpunkte mehr sondern eine pauschalierte Euro-Gebührenordnung. Im Gegensatz zu allen öffentlich gemachten Behauptungen der Politik, die niedergelassenen Ärzte erhielten ab dem 1.1.2009 eine Honorarerhöhung, wird das Honorar für die Urologen deutlich abgesenkt (sog. Regelleistungsvolumen). So erhalten wir als Urologen ab dem 01.04.2009 für Ihre gesamte Behandlung innerhalb eines Quartals !!! 25,62 € !!! Hierin sind alle körperlichen Untersuchungen, Blutabnahmen mit Materialien, Ultraschall, Blasenspiegelungen, Beratungen, Injektionen und Infusionen und aufklärende Gespräche sowie Hausbesuche ! enthalten . Dieser Honoraranspruch ist i.d. Regel mit der ersten Vorstellung bereits erfüllt. Extra vergütet werden nur noch Röntgenaufnahmen mit pauschal 5,-€ /Fall und aufwendige Operationen. Wir können mit diesem Betrag unsere erheblichen Personal-und Technikkosten nicht mehr decken. Der Gesetzgeber verpflichtet uns durch das SGB V in der kassenärztlichen Versorgung zur WANZ-Medizin -wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig. Dabei müssen wir die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und können nur noch eine urologische Basisversorgung anbieten. Die Politik betreibt eine systematische Zerstörung der Praxen niedergelassener Fachärzte durch gezielte Wettbewerbsbenachteiligung, um diese durch eine von Gesundheitskonzernen betriebene ambulante Versorgung zu ersetzen -Medizinische Versorgungszentren an Krankenhäusern mit angestellten Fachärzten. Wir bitten um Ihr Verständnis und ggf. um Ihre solidarische Unterstützung, wenn wir nicht mehr in dem gewohnten Umfang wie bisher die kontinuierliche Versorgung anbieten können. Bitte beschränken Sie Ihre Urinabgaben auf maximal zwei Untersuchungen im Quartal. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir eine Ultraschalluntersuchung nur noch von dem aktuell zur Diagnostik anstehenden Organ durchführen können. Hausbesuche sind in aller Regel nicht mehr möglich. Dienstleistungen, die nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen unterliegen, müssen wir leider gesondert in Rechnung stellen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin alle Leistungen einer modernen urologischen Facharztpraxis als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten sind niedriger als Sie denken ! Sie werden nach der amtlichen Gebührenordnung GOÄ von uns mit reduziertem Steigerungsfaktor berechnet. Den Wunsch auf Behandlung als Selbstzahler sollten Sie möglichst vor der Untersuchung mitteilen und eine Einverständniserklärung unterzeichnen. Ihr Walhöfer |